|          Suchfunktion Lupe

info@outplacement-group.de

omc - starke Partner für neue Perspektiven

Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2020 festgelegt, dass die vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Outplacement-Beratung für ausscheidende Mitarbeiter nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt wird.

Mit dieser Klarstellung des § 3 Nr. 19 EStG kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung des BDU nach.

Claudia Michalski, geschäftsführende Gesellschafterin von OMC, engagiert sich als stellvertretende Vorsitzende des BDU Fachverbandes Outplacementberatung. Sie sieht in der neuen Regelung ein wichtiges Unterstützungssignal der Bundesregierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf die sich zunehmend verschlechternde Arbeitsmarktsituation. Die nun beschlossene steuerrechtliche Klarstellung hilft sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern, sich bei notwendigen Personaltrennungen ohne Nachteile von externen Spezialisten unterstützen zu lassen.

 

Claudia Michalski