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Arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeiter haben Anspruch auf Unterstützung durch den Arbeitgeber und die Kollegen – soweit es betrieblich machbar ist. Ganz anders sieht es bei denjenigen aus, die eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen – und viele Arbeitgeber haben den Eindruck, dass dies häufig vorkommt. Wie kann hierauf angemessen reagiert werden?
 

„Vom Umgang mit Krankmeldungen –
Gestaltungsoptionen und Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber“

 

Wir freuen uns, dass wir zu diesen Themen Constanze Grosch und
Friederike Kumsteller, beide Fachanwältinnen für Arbeitsrecht von ARVANTAGE, Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin, als Referentinnen gewinnen konnten.
 

Sie sind eingegangen auf

    Einstellungsuntersuchungen und ärztliche Untersuchungen im laufenden
    Arbeitsverhältnis
    Vorgaben für Krankmeldungen – geht das wirklich auch per whatsapp?
    Reaktionsmöglichkeiten auf Fehlzeiten in Abhängigkeit von Dauer
    und Häufigkeit
    Krankheitsbedingte Kündigung: rechtliche Voraussetzungen, Beteiligung
    der Arbeitnehmervertretung, Reihenfolge
    Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
    Entgeltfortzahlung: Ärgernis neue „Ersterkrankung“
    Arbeitnehmer kommt krank zur Arbeit

 

Anschließend bestand bei Fingerfood und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zu persönlichen Gesprächen.

Dienstag, 4. Juni 2019
18:00 Uhr, Begrüßung  ab 17:30 Uhr
OMC‐Büro, Schloßstraße 97, 12163 Berlin‐Steglitz